Interne Hotelregeln

Abkürzungens:

Version: 08/01/2024


1. Der Zugang zu den Unterkünften im Ferienzentrum (F.Z.) kann entweder über Reservierungen oder durch direkte Buchung vor Ort erfolgen.

2. Reservierungen können auf verschiedene Weise vorgenommen werden: über die Webseite des F.Z., Immobilienagenturen, Reisebüros, telefonisch, über Airbnb, booking.com und die WhatsApp-Anwendung.

3. Alle Reservierungen müssen im Voraus über die verschiedenen Zahlungsmethoden des F.Z. bezahlt werden.

4. Jede Reservierung ist individuell, es wird nur ein Verantwortlicher pro Reservierung akzeptiert. Der Nutzer, der als Inhaber der Reservierung eingetragen ist, muss ab dem ersten Tag des Aufenthalts im F.Z. anwesend sein und dort übernachten.

5. Wenn der Nutzer seine Reservierung verschieben möchte, muss er den Grund mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Eincheckdatum mitteilen. Änderungen nach Ablauf dieser 48 Stunden können vom F.Z. akzeptiert oder abgelehnt werden.

6. Reservierungen können bis zu 2 Tage vor dem festgelegten Datum storniert werden, wobei der volle im Voraus gezahlte Betrag zurückerstattet wird. Bei Stornierungen innerhalb von 2 Tagen vor dem festgelegten Datum erfolgt keine Rückerstattung.
Stornierungen von Reservierungen können per E-Mail unter Angabe des Grundes, unter Beifügung einer Kopie des Ausweisdokuments und einer Bankbescheinigung mit der Kontonummer des Reservierungsinhabers, der identisch sein muss (Zahlungen an Dritte werden nicht akzeptiert), erfolgen.

7. Das F.Z. behält sich das Recht vor, Reservierungen zu übertragen.

8. Falls die Person, die die Reservierung vorgenommen hat, zum festgelegten Datum nicht erscheint, verliert sie jeglichen Anspruch auf Rückerstattung des im Voraus gezahlten Betrags.

9. Im F.Z. wird nur ein Verantwortlicher für die Reservierung und die Miete der Unterkunft sowie für den Verzehr zugelassen.

10. Als Gast des F.Z. gilt die Person, die eingecheckt hat und die Anmeldekarte für alle ihre Begleitpersonen unterzeichnet hat, für alle Zwecke.

11. Beim Check-in muss der Gast eine Debit- oder Kreditkarte vorlegen, die vom F.Z. gescannt und in einer Datei gespeichert wird, auf die nur der Manager zugreifen kann. Bei Check-out müssen zusätzliche Kosten, die während des Aufenthalts entstanden sind (Restaurant, Getränke, Minibar usw.), vom Verantwortlichen bezahlt werden. Bei Verlassen ohne Bezahlung dieser zusätzlichen Kosten wird das F.Z. die Karte belasten.

12. Wenn der Gast aus irgendeinem Grund nach Beginn der Nutzung der Unterkunft das F.Z. verlassen möchte oder muss, wird der im Voraus gezahlte Betrag aus keinem Grund zurückerstattet.

13. Wenn ein Gast den Parkplatz des F.Z. nutzt, muss er sein Fahrzeug an einem geeigneten Ort abstellen. Das F.Z. haftet nicht für partielle Schäden oder den vollständigen Diebstahl des Fahrzeugs oder für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände.

CHECK IN

14. Die tägliche Unterkunft im F.Z. beginnt um 15:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr. Nach dieser Zeit werden je nach Unterkunft zusätzliche Kosten pro Stunde berechnet. Ab 17:00 Uhr wird eine zusätzliche Übernachtung berechnet. Wenn der Nutzer vor der Check-in-Zeit ankommt, kann nach Verfügbarkeit und Vereinbarung mit dem F.Z. zwischen 12:00 und 15:00 Uhr eine Eincheckmöglichkeit ohne zusätzliche Kosten angeboten werden.

15. Wenn der Nutzer seinen Aufenthalt im F.Z. verlängern möchte, muss er dies an der Rezeption mindestens 1 Tag im Voraus beantragen. Die Bestätigung erfolgt je nach Verfügbarkeit und Vorbehalt für andere Kunden.

16. Für den Check-in muss der Nutzer den Originalausweis des Inhabers und aller erwachsenen Begleitpersonen sowie eine Bankkarte als Garantie vorlegen. Diese werden in einer Datei aufbewahrt, auf die nur der Verantwortliche zugreifen kann.

17. Alle Minderjährigen müssen von ihren Eltern begleitet werden. Wenn ein Minderjähriger mit einem Familienmitglied oder einer anderen Person eincheckt, muss er eine von den Eltern unterschriebene und mit einer Kopie ihres Ausweisdokuments beglaubigte Genehmigung vorlegen.

18. Die Unterkünfte werden ausschließlich zum Zeitpunkt des Check-ins zugewiesen.

19. Das F.Z. erlaubt maximal 2 (zwei) Gäste in den Zimmern, Studios und Suiten und 4 (vier) in den Duplex-Unterkünften. Diese Gäste dürfen ebenfalls das Restaurant des F.Z. nutzen, jedoch nicht den Pool. Diese Gäste dürfen sich nur bis 23:00 Uhr in den Apartments aufhalten.

20. Um den Check-in-Vorgang zu starten, muss der Nutzer zuvor seine Hände waschen oder desinfizieren, wenn sie sichtbar sauber sind.

21. Die Anzahl der Personen in jedem Zimmer/Duplex darf die vom F.Z. festgelegte Kapazität nicht überschreiten.

22. Wenn ein Gast Probleme mit WLAN oder Kabel-TV hat, sollte er Hilfe an der Rezeption oder bei den Sicherheitskräften des F.Z. suchen.

23. Die Verwendung von Waffen jeglicher Art innerhalb der Einrichtungen des F.Z. ist strengstens untersagt, mit Ausnahme des Sicherheitspersonals, das seinen Dienst in den Räumlichkeiten verrichtet.

24. Das Bügeln ist in Apartments ohne Küche nicht gestattet.

25. Alle Nutzer verpflichten sich, die Biosicherheitsnormen einzuhalten und die Hausordnung des F.Z. zu befolgen.

26. Die Sicherheitsprotokolle, soziale Distanzierung, Händehygiene, Sauberkeit und das Tragen von Gesichtsmasken sind wesentliche Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie. Jedoch sind die Umsetzungen dieser Maßnahmen aufgrund der Natur des Virus nicht narrensicher, und es liegt in der Verantwortung der Nutzer, für ihre persönliche Sicherheit zu sorgen. Daher übernimmt das C.V. keine Verantwortung für das Fehlverhalten der Nutzer.

27. Die Dienstleistungen des C.V. beinhalten eine kostenlose wöchentliche Reinigung der Apartments. Wenn der Gast zusätzliche Reinigungen wünscht, wird dieser Service pro Ereignis mit einem festen Preis berechnet. Für Duplex-Apartments kann ein Zimmermädchen mit einem stündlichen Preis von 100.000Gs angefordert werden. Diese Dienstleistungen müssen einen Tag im Voraus angefragt werden.

28. Es ist die Pflicht des Gastes, seine Gespräche in einem moderaten Ton zu führen und darauf zu achten, dass seine Kinder die Ruhe der anderen Gäste nicht stören. Rennen, Schreien oder Spielen ist in den Einrichtungen des C.V. nicht gestattet.

29. Die Verwendung von Audio-Geräten in den gemeinsamen Bereichen durch die Gäste ist untersagt.

30. Jegliche Beschwerden anderer Gäste, die aus dem Verhalten der Mitglieder der Gruppe des verantwortlichen Gastes resultieren und zu einer Ermäßigung der Zimmerpreise oder zu einer Entschädigung führen, werden dem verantwortlichen Gast der betreffenden Gruppe in Rechnung gestellt.

31. Gäste, die eine aggressive, bedrohliche Haltung zeigen oder in irgendeiner Weise den Respekt gegenüber dem Personal oder anderen Gästen verletzen, müssen das C.V. sofort verlassen und können bei Bedarf den zuständigen Behörden gemeldet werden. Das C.V. behält sich das Recht vor, Gästen den Zutritt zu verweigern oder sie des C.V. zu verweisen.

32. Die Sicherheitsmaßnahmen des C.V. verbieten strengstens die Verwendung von elektrischen oder anderen Geräten, die einen Brand oder Schäden an den Einrichtungen verursachen könnten.

33. Das Rauchen in den Apartments, im Restaurant, im Empfangsbereich und in den Fluren des C.V. ist untersagt, mit Ausnahme der Gärten und Balkone jeder Unterkunft. Wenn festgestellt wird, dass der Gast oder seine Begleiter im Inneren der Unterkunft geraucht haben, wird dem Gast eine Gebühr von 1.000.000Gs für Reinigung, Desodorierung und das Waschen von Vorhängen, Decken usw. in Rechnung gestellt.

34. Es ist den Gästen nicht gestattet, jegliche Art von Tieren in die Einrichtungen des C.V. zu bringen, es sei denn, dies wurde vom C.V. genehmigt. Kleine Hunde können jedoch gegen eine Kaution von 1.500.000Gs akzeptiert werden.

35. Das Verschieben der Möbel in den Apartments des C.V. ist untersagt.

36. Das C.V. bittet die Gäste höflichst, keine Kleidung oder Handtücher an den Fenstern der Apartments aufzuhängen und keine Gegenstände aus den Fenstern zu werfen.

37. Das C.V. lehnt jede Verantwortung für den Verlust von Schmuck, Geld, Dokumenten oder anderen Werten jeglicher Art in den Zimmern ab. Der Gast erhält kostenlos einen Safe zur Aufbewahrung seiner Wertsachen in seinem Zimmer.

38. Das Personal des C.V. liefert die Unterkunft mit einer Inventarliste, und bei Abreise des Gastes werden fehlende oder beschädigte Gegenstände berechnet. Der Gast ist verpflichtet, die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigten oder zerstörten Objekten, Möbeln oder sonstigen materiellen Gütern, die dem C.V. gehören, entweder durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln, zu tragen.

39. Der Gast verpflichtet sich, dem C.V. alle geliehenen Gegenstände in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie ihm übergeben wurden. Andernfalls muss der Gast die Kosten für die Reparatur oder den vollständigen oder teilweisen Verlust tragen. Die Kosten werden vom C.V. festgelegt.

40. Das C.V. bietet einen Speiseservice an, bei dem Mahlzeiten entweder in den Apartments, im Restaurant oder am Poolbereich konsumiert werden können. Die Kosten werden dem Gast bei der Abrechnung zum Zeitpunkt des Check-outs in Rechnung gestellt.

41. Es gibt keinen Wäscheservice im C.V., aber es kann eine nahegelegene Wäscherei empfohlen werden, die gute Arbeit zu günstigen Preisen leistet.

42. Die Nutzung des Pools ist nur mit Badebekleidung gestattet, und Kinder unter 12 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, der für ihre Sicherheit und Aufsicht verantwortlich ist. Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr der Gäste.

43. Den Gästen ist es untersagt, Handtücher aus den Apartments zu entfernen. Für die Nutzung des Pools müssen die Gäste ihre eigenen Handtücher mitbringen.

44. Der Gast muss sich mindestens 10 Minuten vor dem Check-out an die Rezeption wenden, damit das Reinigungspersonal eine Bestandsaufnahme durchführen kann.

45. Wenn bei der Überprüfung der Unterkunft beim Check-out festgestellt wird, dass Bettwäsche, Handtücher, Decken oder andere Gegenstände im Zimmer mit Tinte, Blut, Schuhfarbe, Haarfärbemittel oder anderen schwer zu reinigenden Substanzen befleckt sind, wird dem Gast eine zusätzliche Gebühr von 100.000Gs für Reinigung oder Ersatz des betroffenen Artikels in Rechnung gestellt. Die Kosten werden den Unterkunftskosten hinzugefügt.

46. Das C.V. übernimmt keine Verantwortung für vergessene Gegenstände in den öffentlichen Bereichen der Anlage oder in den Zimmern nach dem Check-out.

47. Ein später Check-out (Abreise nach der regulären Uhrzeit) kann vom Gast beantragt werden, die Entscheidung obliegt der Hotelleitung des C.V.

48. Wenn ein später Check-out genehmigt wird, wird der Preis je nach Art der Unterkunft festgelegt.

49. Gegenstände oder Werte, die von einem Gast in der Unterkunft vergessen wurden, werden von der Verwaltung des C.V. für einen Zeitraum von 60 Tagen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist und bei ausbleibenden Ansprüchen werden sie entsorgt.

50. Sollte bei der Überprüfung vor dem Check-out des Gastes festgestellt werden, dass das Apartment sehr schmutzig und/oder unordentlich ist, oder dass Geschirr verschmutzt, beschädigt oder zerbrochen ist, wird dem Gast eine zusätzliche Gebühr für Reinigung, Reparatur und Instandsetzung in Rechnung gestellt.

Die Lösung von Lücken in dieser Verordnung obliegt der Leitung des U.Z. Wir danken bereits im Voraus für die Unterstützung bei der Erreichung unserer Ziele.

Wir stehen den geschätzten Gästen für jegliche Anregungen oder die Entgegennahme von Beschwerden und Beanstandungen zur Verfügung, die für die Verbesserung unserer Dienstleistungen wertvoll sein werden.


“Dieser Ort dient Ihrer Erholung und der Ihrer Familie. Bitte helfen Sie uns, ihn stets sauber und ordentlich zu halten.”